ZULASSUNGSKRITERIEN:
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derDer Direktor muss drei Jahre lang professionell getanzt haben und über Vertragsbescheinigungen oder gleichwertige Dokumente verfügen oder ein Diplom in Tanzpädagogik oder Tanzpädagogik besitzen.
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Die Tanzschule, die dem FSED / VST / FSSD beitreten möchte, muss seit mindestens drei Jahren bestehen und ihre Leitung muss nachweisen können, dass sie diese Position beruflich ausübt (ausreichende lukrative Einkünfte aus der Direktorentätigkeit).
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Um Mitglied im FSED / VST / FSSD zu werden, muss die Schule über eigene Räumlichkeiten verfügen, die speziell für die Ausübung des Tanzes ausgestattet sind und mindestens fünfzehn Unterrichtsstunden pro Woche anbieten (Tanzraum: mindestens 60 m2 und ausreichende Höhe, geeigneter Bodenbelag , Ballettstangen und Spiegel, ausreichende Belüftung; Umkleidekabinen und sanitäre Einrichtungen müssen Hygienestandards erfüllen). Diese Räumlichkeiten müssen, sofern sie nicht Eigentum des Direktors oder der Schule sind, Gegenstand eines gewerblichen Mietvertrags sein.
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Die Tätigkeit der Schule muss ein sogenanntes akademisches Tanzprogramm (Klassik, Charakter, Modern/Contemporary, Jazz) und Freizeit bieten.
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Jede Kandidatenschule akzeptiert einen bezahlten Besuch von FSED-Experten. Der Besuch wird zwischen der Schule und den Experten organisiert, um die Schule, ihre Räumlichkeiten und ihr Kursprogramm vorzustellen.